Die »Gartenzinne«

Hausordnung

Die »Gartenzinne«
Foto: Fiona Daffner

Herzlich willkommen in Schillers Gartenhaus der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt! Für den Besuch gelten für alle unsere Gäste folgende verbindlichen Regelungen. Mit dem Betreten des Dichterhauses und -gartens erkennen Sie auch die Hausordnung der Universität an.

Eintritt

Ihre Tickets sind am Ausgabetag bis zur Schließung gültig. Unsere Mitarbeiter*innen dürfen Tickets, Ermäßigungsberechtigungen und Genehmigungen prüfen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Personals. Der Eintritt ist bar zu bezahlen. Aufgrund der kleinen Räume beträgt die maximale Teilnehmerzahl bei Führungen 15 Personen.

Für Minderjährige oder zu beaufsichtigende Personen wird keine Aufsichtspflicht oder Haftung übernommen. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Eltern bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder Begleitpersonen. Lehrkräfte sowie Gruppenbetreuerinnen und -betreuer werden gebeten, ihre Gruppen während des Besuchs zu begleiten und zu beaufsichtigen.

Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Gartenhaus ganz oder teilweise für den Publikumsverkehr gesperrt werden.

Für die Verwahrung Ihrer Gegenstände wenden Sie sich bitte an das Personal. Rucksäcke, größere Taschen und Koffer können nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Im Flur des Hauses existiert eine Garderobe mit Kleiderbügeln für Jacken und Mäntel.

Ausstellungsräume

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher. Vermeiden Sie Lärm und sprechen Sie in angemessener Lautstärke. Schalten Sie Mobiltelefone, Kameras und sonstige elektronische Geräte bitte lautlos. Telefonieren ist in den Museumsräumen nicht gestattet. Im gesamten Bereich des Hauses gilt absolutes Rauchverbot. Das Mitbringen von Tieren (mit Ausnahme von Assistenzhunden) ist nicht erlaubt. Der Verzehr und die Mitnahme von Speisen und Getränken sind in den Museumsräumen verboten.

Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf die empfindlichen Exponate. Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Bei unangemessenem Verhalten behalten wir uns vor, Personen des Hauses zu verweisen und Führungen vorzeitig abzubrechen. Bei Feueralarm ist das Museumsgebäude von allen Personen zügig zu verlassen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Aufsichtspersonals.

Garten

Der Aufenthalt im Garten ist ein besonderes Vergnügen. Gerne können Sie die zur Verfügung stehenden Bänke benutzen. Fahrräder sollen möglichst nicht mit in den Garten genommen werden. Auf der Seite des Astrophysikalischen Instituts stehen einige wenige Fahrradplätze zum Anschließen zur Verfügung. Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll und hinterlassen Sie den Garten so, wie Sie ihn vorgefunden haben.

Aufnahmen und Persönlichkeitsrechte

Die angebotenen Führungen und Workshops unterliegen unserem Urheberrecht. Für Bild- und Tonmitschnitte sowie die Vervielfältigungen von Materialien bedarf es einer schriftlichen Genehmigung. Das Fotografieren und Filmen ist in den Ausstellungsräumen nur ohne Blitzlicht, ohne Stativ sowie Selfie-Stick und ausschließlich für private Zwecke gestattet. Beachten Sie bitte die Hinweise vor Ort. Achten Sie bei der Anfertigung von Bild- und Ton-Aufnahmen auch auf die Persönlichkeitsrechte der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals. Für Dreh- und Fotogenehmigungen für Presse- und kommerzielle Zwecke melden Sie sich bitte vorab per Mail an.

Fundgegenstände

Bitte denken Sie an Ihre persönlichen Gegenstände. Verlorene oder gefundene Gegenstände können Sie dem Aufsichtspersonal melden. Für verlorene oder beschädigte persönliche Güter übernehmen wir keine Haftung.

Vermietung des Gartens

Der Garten unseres Hauses kann in Verbindung mit der der Ernst-Abbe-Veranda in Ausnahmefällen an kleinere Gruppen vermietet werden: für Empfänge und Vorträge. Wenden Sie sich an uns zur Vereinbarung eines Gesprächstermins.